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Zum dritten Male schon wurde ich am 08. März 2021 vom OLG in Nürnberg " vorsätzlich ohne Rücksicht auf Verluste abgebügelt " !!!
Das erste Mal wurde ich am 26. Februar 2008 " vorsätzlich ohne Rücksicht auf Verluste abgebügelt, " indem man mich " vorsätzlich bei Gericht ausgesperrt hatte, " mit dem " Aussperrparagrafen, " dem § 522 Abs. 2 und 3 ZPO a. F. !!! Der Weg zum Bundesgerichtshof wurde mir " vorsätzlich versperrt " !!! StGB 339 !!!
Im Jahre 2013 hatte sich das OLG in Nürnberg sogar bei einer " angeblichen Überprüfung " meines " JAHRHUNDERT - JUSTIZSKANDALS " den " Supergau " erlaubt, indem sogar " besonders ganz genau geprüft " wurde, aber " leider ohne Anlagenbuch, " nur die Akten aus Regensburg wurden " lediglich " angefordert, sonst wurde " ganz und gar nichts dagegen unternommen, " wegen den " vorsätzlichen rechtsbeugerischen Vorgehensweisen " des damaligen 8. Zivilsenates beim OLG in Nürnberg !!! " RECHTSBEUGUNG " war angesagt !!! " StGB 339 " !!!
Dieses Mal war es noch " sehr viel dreister abgelaufen, " weil trotz dem vorgelegenen Anlagenbuch, " dass ich dem OLG - Präsidenten Herrn Dr. Thomas Dickert " persönlichst habe zukommen lassen, " wurde ich " wiederum vorsätzlich ohne Rücksicht auf Verluste abgebügelt " !!! " VORSÄTZLICHE RECHTSBEUGUNG " !!! " StGB 339 "



