Am 08. Januar 2013 hatte die " vorsätzliche Rechtsbeugerin, " und die " vorsätzliche Konventionsverletzerin, " die Deutsche Richterin bei der 5. Sektion beim EGMR in Straßburg, Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger https://justizskandal.ch/nur-ein-blatt-papier-vom-egmr-fuer-mein-versautes-leben mir meinen " Weg zu meinem berechtigten Wiederaufnahmeverfahren vorsätzlich willkürlich versperrt, " und niemand von den damaligen anwesenden 11 Mitgliedern der Deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hatte am 24. Juni 2018 die damals anwesende Deutsche Richterin darauf angesprochen, wegen ihrer damaligen " vorsätzlichen Rechtsbeugung, " und auch nicht wegen ihren damaligen " vorsätzlichen Konventionsverletzungen " ??? Das ist " sehr stark enttäuschend für mich " !!!

Im unten angehängten Protokollauszug ist die damalige Sitzung " beschrieben. "