In 4 Instanzen " vorsätzliche Rechtsbeugungen " bei den " nationalen  Gerichten, " und auch bei dem " internationalen Gericht, " wie es bei der 5. Sektion des EGMR in Straßburg mir passiert ist, die auch " vorsätzliche Konventionsverletzungen begangen hatte, " indem der Artikel 6, dass " faire Verfahren " mir " vorsätzlich verweigert wurde, " und auch der Artikel 45 Absatz 1 wurde von der 5. Sektion beim EGMR in Straßburg " vorsätzlich ignoriert, auch vorsätzlich nicht gewürdigt, und auch noch vorsätzlich nicht angewendet wurde, " bei meinen 2 für mich, " so sehr stark existentiell wichtigen, " und auch bei meinen 2 für mich, " so sehr stark berechtigten Beschwerden " Glanzer/Deutschland 70432/10, und auch noch bei meiner Beschwerde Glanzer/Deutschland 58410/17 !!!